Ausbildung in der Feuerwehr
Im sogenannten Grundlehrgang als Einstiegslehrgang für den Einsatzdienst werden den Feuerwehranwärtern die notwendigen Grundlagen für den Einsatz vermittelt. Nach bestandener Prüfung, tritt der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau in den Teil 2 der Truppmannausbildung ein. Diese wird auf Standortebene, also in der eigenen Feuerwehr durchgeführt und bezeichnet die Teilnahme am Übungs- und Einsatzdienst. 80 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten über verschiedene Themen, wie z.B. Löscheinsatz, Hilfeleistungseinsatz, Sonderfahrzeuge, Rechtsgrundlagen, Gefahrgut, Rettung, Erste-Hilfe, Wasserförderung, Hygiene, Objektkunde, Physische und psychische Belastungen, etc..
Innerhalb dieser zwei Jahre Truppmannausbildung kann das Feuerwehrmitglied noch weitere Qualifikationen wie z.b. Atemschutzgeräteträger oder Sprechfunker erwerben.
Nach und auch schon während der Truppmannausbildung, können sich die Feuerwehrmänner durch zusätzliche Lehrgänge weiter qualifizieren. Dazu gehören spezialisierte Lehrgänge für z.B. den Einsatz von Kettensägen, das Tragen von Atemschutzgeräten oder der Einsatz in absturzgefährdeten Bereichen. Zum Anderen können Lehrgänge für Führungsaufgaben absolviert werden, die einem zum Führen von Fahrzeugen, Löschzügen oder ganzen Verbänden befähigt. Natürlich muss das, in den Lehrgängen und Seminaren, erlangte Wissen geübt und vertieft werden. Dabei werden kleinere Übungen wie Straßenkunde, Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen oder Brandbekämpfung nach FwDV 3 durchgeführt. Ab und zu werden größere Übungen gemacht, die das Wissen von mehreren Sachgebieten vereint. Dies kann z.B. ein simulierter Wohnhausbrand sein, bei dem Menschen aus verrauchten Räumen gerettet werden, die Übungsfeuer (Nebelmaschinen) gelöscht werden müssen.